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„Wenn ein Herrscher einen Jesuiten um Rat fragt, muss dieser Jesuit zuerst seinem Oberen Bericht erstatten. Dieser wiederum wird einigen anderen Jesuiten den Sachverhalt zur Diskussion vorlegen. Ist eine entsprechende Lösung gefunden, wird diese an den betreffenden Jesuiten weitergeleitet, der von dem Herrscher konsultiert worden ist.“

Engl. “When Sovereigns require a Jesuit’s opinion on any subject, the Jesuit in question is to report the matter to his Superior, who is to lay it before several Jesuits for discussion. The resolution formed after this consultation is supplied to the Jesuit who has been consulted by the Sovereign.”

Mutio Vitelleschi (1562 – 1645, 6. Generaloberer der “Gesellschaft Jesu“)

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