"Rechtsbankrott ist das Unvermögen einer Rechtsordnung, den Rechtsunterworfenen Recht zu verschaffen. Eine Einrichtung, insbesondere eine Rechtseinrichtung offenbart beispielsweise Rechtsbankrott, wenn sie Lügner an die Spitze gelangen lässt, Schmierer zu Schriftführern macht, Betrüger zu Kassieren, Fälscher zu Protokollanten, Hochstapler zu Beisitzern und Erpresser zur Rechtsaufsicht. Eine Besserung verspricht unter solchen Umständen allein die vollständige Rückkehr zu allgemein anerkannten Werten (z. B. Wahrheit, Freiheit) und Rechtsgrundsätzen (z. B. pacta sunt servanda, Willkürverbot, Wettbewerb usw.)"
Gerhard Köbler
Gerhard Köbler ist ein deutscher Jurist und Sprachwissenschaftler mit Schwerpunkt auf Rechtswissenschaften und Rechtstheorie.
Dieses Zitat macht eindrücklich deutlich, dass ein Zusammenbruch der Rechtsordnung immer auch ein Zusammenbruch grundlegender Werte bedeutet. Nur die Rückkehr zu Wahrheit, Freiheit und bewährten Rechtsprinzipien kann Recht wieder lebendig machen.
Original oder Übersetzung; "Legal bankruptcy is the inability of a legal system to provide justice to those subject to the law. An institution, especially a legal institution, reveals legal bankruptcy, for example, when it allows liars to rise to the top, makes graffiti artists into clerks, fraudsters into cashiers, forgers into recorders, impostors into assessors, and blackmailers into legal supervisors. Under such circumstances, the only promise of improvement lies in a complete return to generally accepted values (e.g., truth, freedom) and legal principles (e.g., pacta sunt servanda, prohibition of arbitrariness, competition, etc.)."
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Gerhard Köbler über Rechtsbankrott – Warum Wahrheit und Freiheit im Rechtssystem unverzichtbar sind
Gerhard Köbler erklärt, wie Rechtsbankrott durch Lügen und Betrug entsteht und warum Wahrheit und Freiheit die Basis für Gerechtigkeit sind.
Gerhard Köbler ist ein renommierter deutscher Jurist und Sprachwissenschaftler, der vor allem für seine Arbeiten zur Rechtswissenschaft und Rechtstheorie bekannt ist. Er hat umfangreiche Beiträge zur rechtlichen Terminologie sowie zur historischen und systematischen Rechtswissenschaft geleistet.





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