Gerhard Köbler (* 20. April 1939 in Fürth) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler, Professor für deutsche Rechtsgeschichte, Bürgerliches Recht und Handelsrecht sowie Rechtslinguist.

Gerhard Köbler wurde als Sohn eines Angestellten geboren und wuchs in Fürth auf. Ab 1958 studierte er Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaft und Sozialwissenschaft an den Universitäten Erlangen und Göttingen. 1962 legte er in Celle die erste juristische Staatsprüfung ab. Am 29. Juli 1964 wurde er an der Universität Göttingen bei Karl Kroeschell mit der Arbeit „Civis und Ius civile im deutschen Frühmittelalter“ promoviert. 1967 folgte die zweite juristische Staatsprüfung in München.

https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_K%C3%B6bler

Gerhard Köbler | Rechtsbankrott ist das Unvermögen einer Rechtsordnung

„Rechtsbankrott ist das Unvermögen einer Rechtsordnung, den Rechtsunterworfenen Recht zu verschaffen. Eine Einrichtung, insbesondere eine Rechtseinrichtung offenbart beispielsweise Rechtsbankrott, wenn sie Lügner an die Spitze gelangen lässt, Schmierer zu Schriftführern macht, Betrüger zu Kassieren, Fälscher zu Protokollanten, Hochstapler zu Beisitzern und Erpresser zur Rechtsaufsicht. Eine Besserung verspricht unter solchen Umständen allein die vollständige Rückkehr zu allgemein anerkannten Werten (z. B. Wahrheit, Freiheit) und Rechtsgrundsätzen (z. B. pacta sunt servanda, Willkürverbot, Wettbewerb usw.)“