„Wir sind möglicherweise nicht in der Lage, eine ausreichende Wirksamkeit oder Sicherheit unseres Corona-Impfstoffs und/oder variantenspezifischer Formulierungen nachzuweisen, um eine dauerhafte behördliche Zulassung in den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich, der Europäischen Union oder anderen Ländern zu erhalten, in denen er für den Notfalleinsatz zugelassen oder eine bedingte Marktzulassung erteilt wurde. Signifikante unerwünschte Ereignisse können während unserer klinischen Studien oder sogar nach Erhalt der behördlichen Zulassung auftreten, die klinische Studien verzögern oder beenden, die behördliche Zulassung oder Marktakzeptanz eines unserer Produktkandidaten verzögern oder verhindern.“
BioNTech ( Furcht vor erheblichen Haftungsansprüchen | Bei der Beurteilung der Sicherheit des eigenen Impfstoffes widerspricht BioNTech praktisch in allen Teilen den Aussagen von Politik, vielen Ärzten und Medien. Die Einordnung von möglichen Nebenwirkungen steht im Gegensatz zu den Beteuerungen von Gesundheitsministerium, Ärzten oder Kommissionen )
"We may not be able to demonstrate sufficient efficacy or safety of our COVID-19 vaccine and/or variant-specific formulations to obtain permanent regulatory approval in the United States, the United Kingdom, the European Union, or other countries where it has been authorized for emergency use or granted conditional marketing approval. Significant adverse events may occur during our clinical trials or even after receiving regulatory approval, which could delay or terminate clinical trials, delay or prevent regulatory approval or market acceptance of any of our product candidates."
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Furcht vor erheblichen Haftungsansprüchen
Bei der Beurteilung der Sicherheit des eigenen Impfstoffes widerspricht BioNTech praktisch in allen Teilen den Aussagen von Politik, vielen Ärzten und Medien.
So heißt es in den Ausführungen weiter: „Wir sind möglicherweise nicht in der Lage, eine ausreichende Wirksamkeit oder Sicherheit unseres Corona-Impfstoffs und/oder variantenspezifischer Formulierungen nachzuweisen, um eine dauerhafte behördliche Zulassung in den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich, der Europäischen Union oder anderen Ländern zu erhalten, in denen er für den Notfalleinsatz zugelassen oder eine bedingte Marktzulassung erteilt wurde.“
Die Einordnung von möglichen Nebenwirkungen steht im Gegensatz zu den Beteuerungen von Gesundheitsministerium, Ärzten oder Kommissionen: „Signifikante unerwünschte Ereignisse können während unserer klinischen Studien oder sogar nach Erhalt der behördlichen Zulassung auftreten, die klinische Studien verzögern oder beenden, die behördliche Zulassung oder Marktakzeptanz eines unserer Produktkandidaten verzögern oder verhindern.“
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